Telefonnummer 04952511428950
Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen
Bewertung für 04952511428950
Meinung der Mehrheit: Verwirrend (9)
Anzahl der Bewertungen: 13 mehr ▹
Anzahl der Bewertungen: 3 mehr ▹
Stadt: Blomberg Ostfriesland - Deutschland
Bewertungen zur Rufnummer: +494952511428950
-
Sind älter als 7 JahreMenio_golmi meldete die Nummer 04952511428950 als Verwirrend
Warum schützt uns da niemand? Die Feinen von der Regierung müssen das ja nicht den ganzen Tag ertragen.
-
Sind älter als 7 JahreJays meldete die Nummer 04952511428950 als Unbekannte
Als ich ans Telefon ging wurde direkt wieder aufgelegt.
-
Sind älter als 7 JahreHannsgeorg meldete die Nummer 04952511428950 als Verwirrend
1&1 Kundenservice, keine Werbung sehr nette Mitarbeiter
Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:
- Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
- Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
- Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
- Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.
Ich stimme den Bedingungen.
Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern
Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 04952511428950
- (0049) 04 95 25 11 42 89 50
- (0049) 04952511428950
- (0049) 049 525 114 289 50
- (+49)04 95 25 11 42 89 50
- (+49)049 525 114 289 50
- (+49)04952511428950
Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt
Norwegen wird zur Ökostrom-Batterie für die deutsche Energiewende
Schon bald sollen vor allem Windräder die deutsche Stromversorgung sichern. Eine zentrale Rolle spielt dabei eine neue Verbindung nach Norwegen. Das revolutionäre Projekt soll auch Verbraucher erheblich entlasten. Noch ist jedoch unklar, wer wie stark pro
Veröffentlichung von Passagen der Olearius-Tagebücher ist zulässig
Die „Süddeutsche Zeitung“ setzt sich vor dem Bundesgerichtshof durch, der ein Hamburger Urteil kassiert. Ein Tagebucheintrag werde nicht in einem Prozess zu einem geschützten amtlichen Dokument, so die Begründung. Das Interesse der Öffentlichkeit sei in d