Telefonnummer 0202271797789
Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen
Bewertung für 0202271797789
Meinung der Mehrheit: Verwirrend (9)
Anzahl der Bewertungen: 25 mehr ▹
Anzahl der Bewertungen: 3 mehr ▹
Stadt: Gelsenkirchen - Deutschland
Bewertungen zur Rufnummer: +49202271797789
-
2021-10-19Genervter meldete die Nummer 0202271797789 als Verwirrend
.. bei Rückruf verweist ein AB auf irgendeine Webadresse für konferenzen ....
-
2021-10-12J J meldete die Nummer 0202271797789 als Negativ
Betrug. Warum ist sowas immer noch möglich und die ***** nicht im Knast...
-
2021-10-07Erik meldete die Nummer 0202271797789 als Negativ
Betrüger die angeblich im Auftrag von Vodafone anrufen und damit drohen, das Kabelfernsehn stillzulegen, wenn man keinen neuen Vertrag abschließt. Krimineller Abschaum!
Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:
- Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
- Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
- Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
- Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.
Ich stimme den Bedingungen.
Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern
Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 0202271797789
- (0049) 020 227 179 778 9
- (+49)02 02 27 17 97 78 9
- (+49)020 227 179 778 9
- (0049) 0202271797789
- (+49)0202271797789
- (0049) 02 02 27 17 97 78 9
Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt
„Schnellste Rezession“ - aber die Schockzahlen stehen Deutschland noch bevor
Die Corona-Krise hat Deutschland einen brutalen Konjunktureinbruch beschert. Doch die Märkte haben sich längst für eine schnelle Erholung entschieden. Die Geschäftslage gilt aber weiter als sehr schwach.
GDL darf weiter streiken – Bahn scheitert erneut vor Gericht
Der Streik der Lokführer kann weitergehen. Die Deutsche Bahn scheiterte in Berufung am Hessischen Landesarbeitsgericht. Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt einen Antrag auf einstweilige Verfügung des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt.