Telefonnummer 021213061110
Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen
Bewertung für +4921213061110

Meinung der Mehrheit: Verwirrend (4)
Anzahl der Bewertungen: 11 mehr ▹
Anzahl der Bewertungen: 3 mehr ▹
Stadt: Wermelskirchen - Deutschland
Bewertungen zur Rufnummer: +4921213061110
-
Sind älter als 8 JahreVulcano Ztyler meldete die Nummer 021213061110 als Negativ
Angeblich skywerbespasten
-
Sind älter als 8 JahreSildenafilcitrat meldete die Nummer 021213061110 als Verwirrend
Schwer zu verstehen, will angeblich nix verkaufen, Umfrage, sofort aufgelegt als ich sagte, dass ich keine Fragen beantworten möchte
-
Sind älter als 8 JahreFloripori meldete die Nummer 021213061110 als Negativ
Englisch sprechender Anrufer mit indischem Akzent. Gibt sich al Microsoft Mitarbeiter aus....
Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:
- Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
- Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
- Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
- Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.
Ich stimme den Bedingungen.
Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern
Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 021213061110
- (+49)021213061110
- (0049) 021 213 061 110
- (0049) 02 12 13 06 11 10
- (+49)02 12 13 06 11 10
- (0049) 021213061110
- (+49)021 213 061 110
Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt
Bund der Steuerzahler stellt Schwarzbuch zur Steuer-Verschwendung vor
In keinem anderen Land der Welt zahlen Arbeitnehmer so viel Steuern wie in Deutschland. Jährlich zeigt das Schwarzbuch der Steuerzahler, dass der Staat nicht immer sorgsam mit dem Geld umgeht. Wofür im letzten Jahr die meisten Steuergelder verschwendet wu
Der Minister definiert das „überragende Interesse“ neu
Der Minister hat die Fusion zweier mittelständischer Unternehmen, die Gleitlager produzieren, genehmigt. Zuvor hatte das Bundeskartellamt das Zusammengehen untersagt. Doch wo liegt das „überragende Interesse für die Allgemeinheit“?