Telefonnummer 071157700123
Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen
Bewertung für +4971157700123
Meinung der Mehrheit: Negativ (4)
Anzahl der Bewertungen: 15
Anzahl der Bewertungen: 5
Stadt: Winnenden - Deutschland
Bewertungen zur Rufnummer: +4971157700123
-
2025-07-18Anna meldete die Nummer 071157700123 als Negativ
Ignoriert leider die Nachricht, dass wir keinen Bedarf an Personal haben!
-
2025-07-10MK meldete die Nummer 071157700123 als Negativ
Und schon wieder wird angerufen. Ignoranz lässt grüßen
-
2025-05-27Leni meldete die Nummer 071157700123 als Negativ
Meldet sich ständig, ob wir Bedarf an Personal haben... ständig sage ich, dass wir kein Interesse haben und trotzdem meldet er sich. Nummer nun gesperrt
-
2024-10-01MK meldete die Nummer 071157700123 als Negativ
Ruft ständig wegen Arbeitsüberlassung/Leiharbeiter an. Die Info dass wir keinen Bedarf haben wird ignoriert. Nervig
-
2023-05-03Florian meldete die Nummer 071157700123 als Positiv
Bekommen immer gutes Personal!
Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:
- Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
- Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
- Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
- Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.
Ich stimme den Bedingungen.
Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern
Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 071157700123
- (0049) 07 11 57 70 01 23
- (+49)071 157 700 123
- (0049) 071 157 700 123
- (+49)07 11 57 70 01 23
- (0049) 071157700123
- (+49)071157700123
Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt
Aldi schließt sein Stammhaus in Essen
Aldi verabschiedet sich endgültig vom puristischen Konzept der verstorbenen Gründer: Nach einem Jahrhundert wird das Stammhaus in Essen dicht gemacht. Der mehr als doppelt so große Neubau birgt jedoch ein Problem.
Gehälter dürfen nicht ohne Zustimmung offengelegt werden
Prof. Gregor Thüsing erklärt, dass Unternehmen Gehälter nicht ohne Zustimmung offenlegen dürfen. Die EU-Richtlinie sieht vor, nur Medianwerte vergleichbarer Tätigkeiten zu veröffentlichen. „Die Einwilligung muss freiwillig sein“, sagt der Arbeitsmarktexpe
