Telefonnummer 0308009878138
Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen
Bewertung für +49308009878138

Meinung der Mehrheit: Negativ (5)
Anzahl der Bewertungen: 9
Anzahl der Bewertungen: 4
Stadt: Berlin - Deutschland
Bewertungen zur Rufnummer: +49308009878138
-
2022-09-07Zaida meldete die Nummer 0308009878138 als Unbekannte
Nicht angenommen da Nummer unbekannt.
-
2022-07-26Netsuke meldete die Nummer 0308009878138 als Unbekannte
1.Anruf in Abwesenheit 06.07.Wurde gesperrt 2.Anruf 13.07. Der dumme Wahlcomputer merkt das nicht und ruft jeden 3.Tag an
-
2022-06-24Viktor meldete die Nummer 0308009878138 als Negativ
Stimme mit starkem Akzent stellt fragen. Habe aufgelegt.
-
2022-05-31Anonymous meldete die Nummer 0308009878138 als Negativ
Unfreundlich. Legt einfach auf
Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:
- Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
- Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
- Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
- Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.
Ich stimme den Bedingungen.
Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern
Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 0308009878138
- (+49)030 800 987 813 8
- (+49)03 08 00 98 78 13 8
- (0049) 030 800 987 813 8
- (0049) 03 08 00 98 78 13 8
- (0049) 0308009878138
- (+49)0308009878138
Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt
Verdi ruft Beschäftigte am Freitag zu Streiks an Flughäfen auf
Diesen Freitag kommt es zu einem gemeinsamen Streik von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der Luftsicherheit und der Bodenverkehrsdienst. Laut Verdi blieben die bisherigen Tarifverhandlungen ergebnislos. Bei den Betroffenen wirbt die Gewerkschaft b
Knapp jede dritte Grundsteuererklärung fehlt noch
Fast ein Drittel der Immobilienbesitzer hat ihre Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht – und das einen Tag vor Abgabefrist. Läuft diese ab, darf die Finanzverwaltung Verspätungszuschläge und Zwangsgelder erheben sowie Schätzungen vornehmen.