Telefonnummer 03414208032
Wer ruft an? Rückwärtssuche - wer hat angerufen
Bewertung für +493414208032

Meinung der Mehrheit: Verwirrend (9)
Anzahl der Bewertungen: 16 mehr ▹
Anzahl der Bewertungen: 3 mehr ▹
Stadt: Wulfen Sachsen-Anhalt - Deutschland
Bewertungen zur Rufnummer: +493414208032
-
Sind älter als 8 JahreHenryw meldete die Nummer 03414208032 als Verwirrend
Es klingelt, nimmt man ab wird aufgelegt seit letzter Woche mehrmals.
-
Sind älter als 8 JahreJohn meldete die Nummer 03414208032 als Negativ
Schon 2 mal angerufen worden. Angeblich Lotto Abo u. 30°Challenge Teilnahme Vermutlich grosser Betrug
-
Sind älter als 8 JahreCvr3 meldete die Nummer 03414208032 als Verwirrend
Ist sicher keine offizielle Nummer. Ich höre Stimmen etc. Ich denke man blockiert sie am besten gleich.
Der Kommentar wird aus den folgenden Gründen gelöscht oder geändert:
- Der Kommentar ist vulgär oder beleidigend
- Der Inhalt des Kommentars steht nicht im Einklang mit der Verordnung des Dienstes.
- Wir erhalten einen Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Kommentars.
- Wir erhalten einen Antrag von der Polizei, den Eintrag zu entfernen.
Ich stimme den Bedingungen.
Melde den illegalen / beleidigenden / unwahren Kommentar »Nachfolgend finden Sie eine grafische Visualisierung der Meinungen
anderer unbekannter Telefonnummern
Mögliche Schreibweisen für die Nummer: 03414208032
- (0049) 034 142 080 32
- (+49)03414208032
- (+49)034 142 080 32
- (+49)03 41 42 08 03 2
- (0049) 03 41 42 08 03 2
- (0049) 03414208032
Pressemitteilungen aus dem Mobilfunkmarkt
Milliardenverlust bei Berkshire und die besten Gaming-Investments
In der heutigen Folge „Alles auf Aktien“ sprechen der Finanzjournalist Holger Zschäpitz und AAA-Freund Matthias Koster über Rekordzahlen bei der Deutschen Post, ein milliardenschweres Konjunkturpaket für grüne Aktien und weiteres Ungemach für eine Streami
Diese Entlastungen für Steuerzahler und Familien plant der Bund
Der Bund plant Entlastungen für Steuerzahler in Höhe von insgesamt 11,8 Milliarden Euro pro Jahr. Es geht unter anderem ums Kindergeld, den Grundfreibetrag und die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz fällig wird.